Elternaktivitäten

Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

 

Im Interesse und zum Wohl aller Schüler/innen arbeiten Schulleitung, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte vertrauensvoll zusammen.

Diese Zusammenarbeit ist geprägt von Offenheit und gegenseitigem Respekt.

 

1) Mitwirkung in den schulischen Gremien

 

a) Klassenelternschaft / Vorsitzende der Klassenelternschaft
Am Anfang des ersten und des dritten Schuljahres werden die Eltern / Erziehungsberechtigten eingeladen, die Vorsitzenden der Klassenelternschaft für die Dauer von 2 Jahren zu wählen. Über die Aufgaben werden Sie auf dem ersten Elternabend ausführlich informiert.

In einem Schuljahr werden in der Regel mindestens zwei Elternabende durchgeführt, zu denen der Vorsitzende / die Vorsitzende der Klassenelternschaft einlädt und an denen Fragen und Probleme mit den Lehrkräften besprochen werden können, die alle Eltern interessieren.
Darüber hinaus steht es den Eltern frei, zusätzliche Elternabende zu veranstalten oder auch z.B. einen Elternstammtisch o.ä. einzurichten.

 

b) Schulelternrat
(8 Klassenelternschaftsvorsitzende mit Stimmrecht, Stellvertreter /innen ggfls ohne Stimmrecht)
In einem Schuljahr werden in der Regel zwei Schulelternratssitzungen durchgeführt, zu denen der/die Schulelternratsvorsitzende einlädt.


 

Schulelternratsvorsitzende: Neuwahl zu Beginn des Schuljahres 2022-23
stellvertretend: Neuwahl zu Beginn des Schuljahres 2022-23

 

 

 

c) Schulvorstand
(4 Vertreter/innen der Erziehungsberechtigten - mit Stimmrecht)
Der paritätisch besetzte Schulvorstand erhält wesentliche Entscheidungsbefugnisse im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung der Schule.

 

d) Gesamtkonferenz
(6 Vertreter/innen der Erziehungsberechtigten - mit Stimmrecht)
In der Gesamtkonferenz werden wichtige pädagogische Angelegenheiten beraten und beschlossen.

 

e) Fachkonferenzen
(je 1 Vertreter/in der Erziehungsberechtigten - mit Stimmrecht)
In den Fachkonferenzen werden alle Angelegenheiten beraten und entschieden, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen.

 

d) Klassenkonferenzen
(je 1 Vertreter/in der Erziehungsberechtigten)
Die Klassenkonferenzen entscheiden über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler/innen betreffen. (z.B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen)
Bei den Abstimmungen im Rahmen der Zeugniskonferenz (Versetzung, Überspringen, Zurücktreten) haben die Vertreter/innen der Erziehungsberechtigten kein Stimmrecht.

 

2) Mitwirkung/Mithilfe der Erziehungsberechtigten in der Schule

 

Für alle Erziehungsberechtigte gibt es auch außerhalb der schulischen Gremien (s.o.) zahlreiche Möglichkeiten der Mithilfe:

z.B.:

  • als Helfer/in bei Klassenfesten und schulischen Veranstaltungen
  • als Begleitung bei Ausflügen und Unterrichtsgängen
  • als Büchereihelfer/in
  • als Lesepate im Förder- und Forderbereich
  • als Spender / Sponsor von Geld- und Sachspenden

und natürlich

  • als Mitglied des Elternvereins



Besonders freuen wir uns, wenn Erziehungsberechtigte ihre besonderen Begabungen und Fähigkeiten im kreativen musischen oder sportlichen Bereich im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft (mittwochs 12.00 – 13.00 Uhr) anbieten.

 

Unsere Intention, Schule als guten und gesunden Lern- und Lebensort zu gestalten, wäre ohne das Engagement und die Unterstützung der Erziehungsberechtigten kaum möglich. An dieser Stelle sagen wir hierfür Herzlichen Dank!